Impressum

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gemäß §§ 24, 25 Mediengesetz

Jugenderholungsverein Europacamp
ZVR-Zahl: 180152689

Landstraße 36, 4020 Linz
Telefon: +43 664 2505727
E-Mail: office@europacamp.at

Vereinsvorsitzender: Mario Pilgerstorfer
Geschäftsführer: Walter Janusch

 

Haftungsausschluss

Für verlinkte externe Inhalte kann keine Haftung übernommen werden.

 

Datenschutz

Alle Informationen zur Datenschutzerklärung sind unter www.europacamp.at/datenschutz geregelt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 1. Dezember 2025

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Beherbergung in den Liegenschaften des Europacamps, die mietweise Überlassung von Stand- und Zeltplätzen an Individualgäste als auch Gruppenreisen sowie alle weiteren, damit zusammenhängenden Leistungen des Europacamps.

Diese Geschäftsbedingungen schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Außerdem sind die AGB subsidiär gegenüber im Einzelnen getroffene Vereinbarungen, sofern diese schriftlich vereinbart wurden.

2. BEGRIFFSDEFINITIONEN

Europacamp – Jugenderholungsverein Europacamp (ZVR-Zahl: 180152689).

Gast – Eine natürliche oder juristische Person, die die Leistungen des Europacamps in Anspruch nimmt. Der Gast ist zugleich Vertragspartner des Europacamps. Als Gast gelten auch begleitende Personen.

Individualreisende – Bei einer Personenanzahl bis 5 bzw. falls es sich aus dem Kontext der Reservierung ergibt, dass es sich um eine Individualreise handelt.

Gruppenreisende – Ab einer Anzahl von 5 Personen bzw. falls es sich aus dem Kontext der Reservierung ergibt, dass ein/e Gruppenleiter/in zwingend genannt werden muss.

3. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt durch die Annahme seitens des Europacamps mittels Reservierungsbestätigung an den Gast zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekanntgegebenen Geschäftszeiten des Europacamps erfolgt.

Mit dem Vertragsabschluss stimmt der Gast den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, außerdem erklärt sich dieser mit der Einhaltung der Campordnung (abrufbar unter www.europacamp.at/camp-und-badeordnung) für die gesamte Dauer des Aufenthalts einverstanden.

Die jeweiligen Gebühren und Entgelte sind dem Aushang vor Ort, der offiziellen Website oder ggf. der per Mail zugesandten Kopie zu entnehmen. Das Europacamp behält sich Recht vor, jederzeit Änderungen vorzunehmen.

Sollte ein Dritter für den Gast gehandelt haben, haftet dieser dem Europacamp zur ungeteilten Hand mit dem Gast für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

4. RESERVIERUNG

Die Reservierung wird erst nach der schriftlichen Bestätigung (Reservierungsbestätigung) garantiert. Falls eine Anzahlung seitens des Europacamps verlangt wird, dann gilt die Reservierung erst mit Einlangen der Anzahlung auf das bekanntgegebene Konto als garantiert.

Als verbindlich sind sowohl die Anzahl sowie die Kategorie(n) der reservierten Beherbergungsarten als auch der reservierte Zeitraum für den geplanten Aufenthalt anzusehen, falls dies durch das Europacamp schriftlich mittels Reservierungsbestätigung quittiert wurde.

Änderungen bzgl. der Anzahl sind spätestens bei der Anreise anzugeben, wobei das Europacamp keine Pflicht zur Beherbergung weiterer, der reservierten Anzahl übersteigender, Gäste trifft. Ansonsten gelten die Stornobedingungen.

Eine Reservierung gilt als verbindlich, sobald eine Reservierungsbestätigung durch das Europacamp zugegangen ist. Auch bei kurzfristigen Reservierungen (weniger als 7 Tage vor dem geplanten Aufenthalt) gelten die Stornobedingungen und 95% des vereinbarten Entgelts wird fällig, auch bei Nichtanreise.

Eine Reservierung beinhaltet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer, bestimmten Bungalow oder Stell- bzw. Zeltplatz, außer dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.

5. ANZAHLUNG

Das Europacamp hält sich das Recht vor, den Vertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast eine Anzahlung zu leisten hat. In diesem Fall ist das Europacamp verpflichtet, mit der Reservierungsbestätigung den Gast über die Anzahlung zu informieren. Erklärt sich der Gast mit der Anzahlung einverstanden, kommt der Vertrag mit Zugang dieser Einverständniserklärung zustande.

Der Gast ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 14 Tage (einlangend) vor dem Aufenthalt zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion trägt der Gast, außerdem gelten die jeweiligen Bedingungen der beteiligten Bankunternehmen.

Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

6. BEGINN UND ENDE DES AUFENTHALTS

Der Aufenthalt beginnt erst mit Anmeldung in der Rezeption des Europacamps während der Öffnungszeiten. Die Öffnungszeiten sind dem Aushang zu entnehmen. Davor gilt der Aufenthalt als nicht gestattet.

Für die Anmeldung wird ein amtlicher Lichtbildausweis sowie das Ausfüllen des Gästeblattes benötigt, damit das Europacamp seinen gesetzlichen Meldepflichten nachkommen kann. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, das Europacamp hierbei nicht zu behindern.

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist der Aufenthalt alleinreisender Jugendlichen (bis zum vollendeten 16. Lebensjahr) nur gegen Vorlage einer schriftlichen Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten gestattet. Diese muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Das Europacamp behält sich das Recht vor, eine Kopie der Zustimmungserklärung anzufertigen.

Folgende Angaben gelten jedenfalls als verbindlich: Anreisetag, Aufenthaltszeitraum, Personenanzahl – bei Änderung müssen die Stornobedingungen beachtet werden. Sollte die Anreise nicht am vertraglich vereinbarten Anreisetag erfolgen, so ist das Europacamp nicht dazu verpflichtet, die Reservierung weiterhin aufrechtzuerhalten.

Die Abreise hat bis 12 Uhr zu erfolgen, wobei ebenso die gemieteten Räumlichkeiten / Einrichtungen ordnungsgemäß und sauber hinterlassen werden müssen. Anderenfalls wird ein weiteres Entgelt eingehoben.

7. RÜCKTRITT DURCH DEN GAST / STORNOBEDINGUNGEN

Ein Rücktritt kann grundsätzlich nur durch Schriftlichkeit verbindlich abgegeben werden. Außerdem bedarf der Rücktritt der schriftlichen Bestätigung durch das Europacamp. Als entscheidender Rücktrittszeitpunkt gilt der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Europacamp.

Bei Absage des Aufenthaltes durch den Gast wird verpflichtend eine Stornogebühr im entsprechenden Ausmaß – siehe untenstehende Tabelle – fällig. Hierbei sind für die Berechnung der Stornogebühr sowohl die bei der Reservierung verbindlich angegebene Personenanzahl als auch der Aufenthaltszeitraum maßgeblich. Eine verfrühte Abreise rechtfertigt außerdem nicht zur Kürzung des Gesamtrechnungsbetrags, sondern es werden vielmehr Stornogebühren im entsprechenden Ausmaß geltend gemacht. Eine Stornogebühr ist ebenso in dem Falle zu zahlen, dass der Kunde die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

INDIVIDUALREISENDE

Bis 3 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes:                   0%
Bis 2 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes:                   25%
Bis 1 Woche vor Beginn des Aufenthaltes:                     50%
Ab 1 Woche vor Beginn des Aufenthaltes:                      95%

GRUPPENREISENDE

Bis 8 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes:                   0%
Bis 4 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes:                   25%
Bis 2 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes:                   50%
Ab 2 Wochen vor Beginn des Aufenthaltes:                    95%

Die Stornogebühr wird von der voraussichtlichen Summe der Gesamtkosten (=Mindestbelegungszahl x Tage x Unterkunfts- und Verpflegungspreis) gerechnet.

8. UMBUCHUNG STATT STORNO

Die Reservierung kann – bei Verfügbarkeit – kostenlos auf einen anderen Termin umgebucht (=verschoben) werden. Die Anzahlung behält ihre Gültigkeit für den neuen Termin. Das Europacamp behält sich das Recht vor, die Gesamtsumme entsprechend der erhöhten Preise für die neue Saison anzupassen, sollte der Termin nicht in derselben Saison umgebucht werden können.

9. RÜCKTRITT DURCH DAS EUROPACAMP

Das Europacamp ist bis spätestens 8 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes dazu berechtigt, vom Vertrag ordentlich zurückzutreten, sollte Grund zur Annahme bestehen, dass die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das öffentliche Ansehen des Europacamps gefährdet sein könnte – ohne dass dies dem Zurechnungsbereich des Europacamps zuzurechnen ist.

Sollte eine Anzahlung vereinbart worden sein und diese nicht fristgerecht / nicht in entsprechender Höhe / gar nicht geleistet worden sein, kann das Europacamp ohne Nachfrist ordentlich vom Vertrag zurücktreten.

Das Europacamp ist ferner dazu berechtigt – aus sachlich gerechtfertigten Gründen – vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten. Dazu zählen folgende, beispielhaft aufgezählten, Gründe: Höhere Gewalt; Vom Europacamp nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Irreführende oder falsche Angaben wesentlicher Tatsachen durch den Gast.

Außerdem ist das Europacamp dazu berechtigt, in Ausübung der Campordnung die Aufnahme von Personen zu verweigern oder diese des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Ordnung am Europacamp oder im Interesse anderer Gäste notwendig erscheint.

Bei berechtigtem Rücktritt durch das Europacamp steht dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz zu; Es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fährlässiges Verhalten vor.

10. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Rechnung ist bei Abreise bar zu zahlen, oder bis spätestens 14 Tage nach Abreise auf das Konto des Europacamps bei der Raiffeisenbank Attersee Süd, IBAN: AT24 3436 3000 0111 4685, zu bezahlen. Die Bankspesen gehen zu Lasten des Gastes. Bei nicht zeitgerechter Begleichung der Rechnungssumme werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % ab Rechnungslegung verrechnet.

11. RECHTE DES GASTES

Durch Vertragsabschluss erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räumlichkeiten sowie Einrichtungen des Eurocamps, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, als auch auf die übliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß der Camp- und Badeordnung auszuüben.

12. TIERHALTUNG

Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch das Europacamp an das Gelände gebracht werden. Außerdem bedarf es zusätzlich einer Anmeldung in der Rezeption. Das Europacamp behält sich das Recht vor, eine Vergütung zu verlangen.

Am Gelände dürfen Haustiere nur angeleint geführt werden. Der Gast verpflichtet sind ebenso dazu, das Tier während des gesamten Aufenthaltes ordnungsgemäß zu halten. Außerdem darf vom Tier keine Gefahr ausgehen. Verunreinigungen durch das Tier sind am Gelände nicht gestattet und müssen auf Kosten des Gastes selbstständig bereinigt / entfernt werden.

Das Europacamp darf gewisse Teile des Geländes einem Tierverbot unterwerfen.

13. PFLICHTEN DES GASTES

Der Gast ist verpflichtet, entsprechend den obigen Zahlungsbedingungen das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch diesen und / oder ihn begleitenden Gästen entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Steuern zu bezahlen.

Bei Inanspruchnahme bargeldloser Zahlungsmittel trägt der Gast alle damit zusammenhängenden Kosten. Das Europacamp ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren. 

Der Gast haftet dem Europacamp gegenüber für jeden Schaden, den dieser oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gastes Leistungen des Europacamps entgegennehmen, verursachen.

14. AUFSICHTSPFLICHT

Auf dem gesamten Gelände des Europacamps gilte die gesetzliche Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder, demnach haben Eltern ihre Kinder verantwortungsvoll und in jedem Falle zu beaufsichtigen. Es ergibt sich in keinem Falle eine Betreuungs- oder Aufsichtspflicht des Europacamps. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften Eltern für Schäden, die durch ihre Kinder verursacht werden.

15. RUHEZEIT

Die Ruhezeit findet täglich von 22 Uhr bis 7 Uhr statt. Während dieser Zeit ist vermeidbarer Lärm in jeglicher Form wie bspw. Musik hören oder lautes Handwerken zu unterlassen, insbesondere sind lautes Schreien, Singen oder Musizieren verboten. Sportliche Aktivitäten, wodurch Lärm entsteht, sind ebenso zu unterlassen. Auch tagsüber ist ruhestörender Lärm nicht erlaubt.

Das Europacamp behält sich das Recht vor, ausnahmsweise die Ruhezeit zu verkürzen / verlängern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint. In diesem Falle werden die Gäste durch Aushang in der Rezeption über die angepasste Ruhezeit informiert.

Gäste, die gegen die Ruhezeit in grober Weise verstoßen, müssen mit einem sofortigen Platzverweis und ggf. einer vorzeitigen Abreise rechnen.

16. BESTIMMUNGEN FÜR KRAFTFAHRZEUGE

Während der Ruhezeit ist das Eingangstor für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt und die Nutzung motorisierter Fahrzeuge nicht erlaubt. Davon darf nur in dringenden Notfällen abbedungen werden.

Sollten Gäste während dieser Sperrzeit das Gelände betreten wollen, müssen die Fahrzeuge außerhalb vom Eingangstor auf einem Parkplatz abgestellt werden – das Europacamp stellt ggf. kostenpflichtig im beschränkten Ausmaß welche bereit. Die Fußgänger*innen-Eingänge stehen den Gästen zu jeder Tageszeit zur Verfügung.

Außerdem darf das Gelände nur bei Bewilligung durch die Geschäftsführung befahren werden. Dies darf bei Erlaubnis nur auf den dafür vorgesehenen Wegen sowie nur im Schritttempo erfolgen.

17. RECHTE DES EUROPACAMPS

Verweigert der Gast die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder ist dieser damit im Rückstand, so steht dem Europacamp das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB an den vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- bzw. Pfandrecht steht dem Europacamp weiters zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Vertrag, sonstiger Auslagen, die für den Gast gemacht wurden, sowie für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.

Dem Europacamp steht das Recht auf jederzeitige (Zwischen-)Abrechnung seiner Leistung zu.

18. PFLICHTEN DES EUROPACAMPS

Das Europacamp ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.

19. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR GRUPPENREISENDE

Bei Gruppenreisenden muss ein Gruppenleiter / eine Gruppenleiterin bestimmt werden, der / die für die Einhaltung der Campordnung verantwortlich ist. Der / Die Gruppenleiter/in ist Ansprechpartner/in für das Europacamp und steht diesem jederzeit zur Verfügung. 

Außerdem ist der / die Gruppenleiter/in dafür verantwortlich, die restlichen Gruppenreisenden über die Campordnung, insbesondere die Ruhezeit, zu belehren und bei Verstoß zur Verantwortung zu ziehen. Ansonsten kann allen Gruppenreisende eine Strafe drohen.

20. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Der Stellplatz wird durch das Europacamp zugewiesen; dieser darf nicht selbstständig verlegt oder verändert werden. Das Europacamp darf Platzzuteilungen ändern, falls dies aus organisatorischen Gründen als notwendig erscheint.

Zelte sollten nach Möglichkeit sofort nach Anmeldung aufgeschlagen werden. Das Europacamp behält sich vor, diese mit einer definierten Nummer zu versehen. Es ist nicht gestattet, auf dem Gelände Gräben zu ziehen oder seinen Stellplatz zu umzäunen. Der Gast muss ebenso eigenständig darauf achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Ebenso sollen schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen gekennzeichnet werden. Das Auslegen von Planen oder Teppichen auf dem Stellplatz ist untersagt, um das Gelände zu erhalten.

Jegliche Verunreinigung des Geländes ist zu unterlassen. Ebenso sind alle Räumlichkeiten und Einrichtungen des Europacamps zu schonen und bei Beschädigungen aller Art muss das Europacamp durch den Gast verständigt werden. Mutwillige Beschädigungen, wie insbesondere das Bemalen von Wänden mit Filzstiften / Farbsprays, das Zerstören / Beschädigen von Campeigentum etc., werden in Rechnung gestellt.

Abfälle sind entsprechend den zur Verfügung gestellten Behältern zu trennen und eigenständig zu entsorgen. Bei größeren Mengen von Abfall muss der Gast das Europacamp darüber verständigen – dieser darf nicht in den aufgestellten Behältern entsorgt werden. Sperrmüll ist von jedem Gast selbstständig zu entsorgen, ansonsten wird durch das Europacamp eine Reinigungspauschale eingehoben.

Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände verboten. Grillen ist nur bei Erlaubnis durch das Europacamp gestattet und darf nur in der durch das Europacamp erlaubten Weise durchgeführt werden. Der Gast verpflichtet sich dazu, sich an alle hierbei aufgestellten Vorschriften zu halten. Das Europacamp behält sich das Recht vor, ein Grillverbot auszusprechen.

Rauchen ist nur im Freien gestattet, wobei sich das Europacamp vorbehält, in gekennzeichneten Bereichen auch im Freien das Rauchen für unterlassen zu erklären. Zigarettenstummel sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Das Europacamp bedient sich entsprechenden Drittanbietern, die zur Verschwiegenheit und Gewährleistung der Datensicherheit verpflichtet sind. Insbesondere werden folgende Drittanbieter genutzt: Gastmanager GmbH (Registernummer: FN 571375 h). Der Gast unterwirft sich mit seiner Reservierung den AGB und Datenschutzbestimmungen dieser Drittanbieter und stimmt hiermit ausdrücklich der Abwicklung über diese Drittanbieter zu. Das Europacamp haftet nicht für Schäden oder Vermögensnachteile, die ausschließlich aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Gast und dem jeweiligen Drittanbieter herrühren.

21. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN

Der Gast, der die Reservierung / Buchung getätigt hat, haftet für alle Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben – auch für die Personen, in dessen Begleitung der Gast ist.

Sowohl das Betreten des Geländes als auch der Aufenthalt am Gelände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen haftet das Europacamp nicht für andere Personen- oder Sachschäden, insbesondere übernimmt das Europacamp keinerlei Haftung.

Jeder Gast haftet selbst für die eigenen und selbst aufbewahrten Gegenstände. Es kann daraus resultierend kein Anspruch gegenüber dem Europacamp entstehen.

22. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Abweichende Bestimmungen, ob Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Anpassungen, sowohl des Vertrags als auch der Reservierungsbestätigung oder auch dieser Geschäftsbedingungen, müssen schriftlich erfolgen. Demnach bedürfen telefonische Auskünfte oder Nebenabreden der Bestätigung in Schriftform. Einseitige Abweichungen durch den Gast sind unwirksam.

Bei konkurrierenden Geschäftsbedingungen wird nicht von den Geschäftsbedingungen des Europacamps abgewichen, sondern diese bleiben in jedem Falle wirksam.

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, dann bleiben die restlichen AGB-Bestimmungen jedenfalls wirksam. Demnach werden keine weiteren Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Europacamps. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Linz. Es gelten alle einschlägigen Normen des österreichischen Rechts.

Das Europacamp behält sich für alle Preisbestimmungen und Informationen Änderungen vor.